FALLMELDUNG


Bitte melden Sie Ihren Konfliktfall unter:


Unsere Prüfer und Betreuer unterliegen der Schweigepflicht. Wir behandeln Ihre Meldungen streng vertraulich, handeln generell nur im Auftrag des/r Betroffenen und wenden uns nicht eigenständig an den Arbeitgeber.



FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR FALLMELDUNG

Wer kann Fälle melden?

Fallmeldungen können von volljährigen Personen durchgeführt werden. Betroffene Minderjährige können die Fallmeldung im Einvernehmen mit einem Erziehungsberechtigten abgeben.


Was wir von Ihnen brauchen!

Um Sie in Ihrer Konfliktsituation optimal unterstützen zu können, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Nur wenn wir den Sachverhalt des Konflikts vollständig kennen, können wir Sie betreuen und den Regulierungsprozess anregen. Sie haben bei uns die Möglichkeit den Fall telefonisch oder schriftlich zu melden.


Was passiert mit der Fallmeldung?

Sobald wir den Konflikt verstanden haben, entwickeln wir Regulierungsmaßnahmen, die wir Ihrem Arbeitgeber empfehlen können. Dies geschieht jedoch nur mit Ihrer Genehmigung. Haben wir Ihr Einverständnis, wenden wir uns an Ihren Arbeitgeber und unterstützen ihn bei der Regulierung.


Kostet das etwas?

- Fallmeldungen sind grundsätzlich kostenlos.

- Eine erste Beratung am Telefon ist ebenfalls kostenlos.

- Eine Mitgliedschaft (60 EUR/ Jahr) ist nötig, sobald wir Ihnen bei der Beendigung des Konfliktes helfen.

Vorfälle melden

Melde- und Prüfstelle